Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.03.2012 - 7 ZB 11.2092   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28990
VGH Bayern, 05.03.2012 - 7 ZB 11.2092 (https://dejure.org/2012,28990)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.2012 - 7 ZB 11.2092 (https://dejure.org/2012,28990)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. März 2012 - 7 ZB 11.2092 (https://dejure.org/2012,28990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schülerbeförderung; pädagogische oder weltanschauliche Eigenheiten; Tagesheimschule; offene Ganztagsschule; Zumutbarkeit des Schulwechsels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2012 - 7 ZB 11.2092
    Dazu kann nicht jeder pädagogische oder weltanschaulich begründete Unterschied zu vergleichbaren Schulen ausreichen, weil andernfalls die Vorschriften des § 2 Abs. 4 Nrn. 1 bis 4 SchBefV, die dem Aufgabenträger einen weiten Ermessensspielraum lassen, ihres Anwendungsbereichs beraubt würden (BayVGH vom 10.1.1996 BayVBl 1996, 434).
  • VG Regensburg, 12.05.2015 - RO 2 K 14.2015

    Schülerbeförderungskosten, nächstgelegene Schule, pädagogische Eigenheit,

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV eng auszulegen (vgl. u.a. BayVGH, B. v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092, U. v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441).

    Eine gebundene Ganztagsschule unterscheidet sich gemäß Art. 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 BayEUG von der offenen dadurch, dass dem Unterricht in eigenen Ganztagsklassen eine rhythmisierte Tages- und Unterrichtsgestaltung zugrunde liegt, die sich aus einem von der Schulleitung erarbeiteten pädagogischen Konzept ergibt, wohingegen den Schülern der offenen Ganztagsschule neben einem Mittagessen ein Bildungs- und Betreuungsangebot unterbreitet wird, das in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht steht (vgl. BayVGH, B. v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092- juris).

    Zu einer Schule mit pädagogischer Eigenheit zählt der Normgeber, nämlich nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept, das dem Unterricht an der Schule einen eigenständigen, an anderen vergleichbaren Schule auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und dass sich deutlich von anderen vergleichbaren Schule unterscheidet (vgl. BayVGH, B. v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092).

    Denn es reicht nicht jeder pädagogische oder weltanschaulich begründete Unterschied zu vergleichbaren Schulen aus, weil anderenfalls die Vorschrift des § 2 Abs. 4 Nr. 1 - 4 SchBefV, die dem Aufgabenträger einen weiten Ermessensspielraum lässt, ihres Anwendungsbereichs beraubt würden (vgl. BayVGH, B. v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092- juris -, mit Hinweis auf BayVGH v. 10.1.1996 BayVBl. 1996, 434).

    Davon abgesehen sind im Rahmen der Ganztagsklasse geringfügige Unterschiede immanent, da die rhythmisierte Tages- und Unterrichtsgestaltung zugrunde liegt, die sich aus einem jeweils von der Schulleitung erarbeiteten pädagogischen Konzept ergibt (vgl. BayVGH, B. v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - juris - unter Bezugnahme auf eine Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1.8.2011 - KWMBl S. 240 Nr. 1.1 und 3.1.3.3).

  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

    33 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV eng auszulegen (zuletzt BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - juris Rn. 2).
  • VG Würzburg, 29.01.2016 - W 2 K 14.1040

    Beförderungspflicht von Schülern

    Bereits mit Urteil vom 5. März 2012 - 7 ZB 11.2092 - juris (vgl. zudem BayVGH, U.v.19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 S. 1 SchBefV nicht schon dadurch erfüllt sind, dass ein großer Teil des Unterrichts unter Verwendung eines Notebooks durchgeführt wird.

    Insbesondere besitzt die Rechtssache entgegen der Meinung des Klägerbevollmächtigten keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, weil die Frage, ob die Einrichtung einer Tablet-Klasse der Schule eine pädagogische oder weltanschauliche Eigenheit verleiht, durch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes geklärt ist (BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - juris).

  • VG München, 20.06.2017 - M 3 K 15.5905

    Schulwegkostenrecht keine verfassungsrechtlich gebotene Leistung der öffentlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist § 2 Abs. 3 S. 1 SchBefV eng auszulegen (BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441- juris, Rn. 33; U.v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - juris, Rn. 2).
  • VG München, 10.11.2015 - M 3 K 13.2992

    Kostenfreiheit des Schulweges

    Erfasst werden sollen nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet; nicht jeder pädagogische oder weltanschaulich begründete Unterschied zu vergleichbaren Schulen kann ausreichen (BayVGH, U. v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 33, B. v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - juris Rn. 2).
  • VG München, 20.09.2016 - M 3 K 15.3637

    Kein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten für den Schulweg

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist § 2 Abs. 3 S. 1 SchBefV eng auszulegen (BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441- juris, Rn. 33; U.v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - juris, Rn. 2).
  • VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351

    Übernahme der Schülerbeförderungskosten

    Dazu kann nicht jeder pädagogische oder weltanschaulich begründete Unterschied zu vergleichbaren Schulen ausreichen, weil andernfalls die Vorschriften des § 2 Abs. 4 Nr. 1 bis 4 SchBefV, die dem Aufgabenträger einen weiten Ermessensspielraum lassen, ihres Anwendungsbereichs beraubt würden (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434; BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - BeckRS Rn. 2).
  • VG München, 18.10.2016 - M 3 K 15.271

    Erstattung der Kosten für die Schulwegbeförderung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist § 2 Abs. 3 S. 1 SchBefV eng auszulegen (BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441- juris, Rn. 33; U.v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - juris, Rn. 2).
  • VG München, 16.04.2013 - M 3 K 11.5448

    Schülerbeförderung; nächstgelegene Schule

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2013, Az. 7 B 12.2441) ist § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV eng auszulegen (BayVGH, Beschluss vom 5. März 2012 - 7 ZB 11.2092 - juris Rdnr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht